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Barrierefreiheitserklärung

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für das Open-Data-Portal der Stadt Heidelberg.

Die Stadt Heidelberg ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://ckan.datenplattform.heidelberg.de/.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind grundsätzlich bis auf die unter Punkt 2 genannten Seiten mit Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte:

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Fehlende Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können.

Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.08.2023 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Diese Erklärung wurde zuletzt am 21.08.2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Stadt Heidelberg
Amt für Digitales und Informationsverarbeitung
Palo-Alto-Platz 3, 69124 Heidelberg
Telefon: 06221 58-11120
E-Mail: digitales@heidelberg.de

5. Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per E-Mail an die Stadt Heidelberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Falls die Stadt Heidelberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Behindertenbeauftragte im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Heidelberg können Sie wie folgt erreichen:

Christina Reiß
Kommunale Behindertenbeauftragte
Stadt Heidelberg
Bergheimer Str. 69, Zimmer 0.22 (EG rechts)
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 58-15590
Telefax: 06221 58-49160
E-Mail: behindertenbeauftragte@heidelberg.de
Webseite: https://heidelberg.de/behindertenbeauftragte

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Simone Fischer
Landes-Behindertenbeauftragte
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Webseite: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landesbehindertenbeauftragte